Verlängerter Lockdown braucht neuen Arbeitsschutz

Für Unternehmen gelten derzeit verschärfte Corona-Regeln, deren Umsetzung von den zuständigen Behörden auch stichprobenartig kontrolliert werden sollen. Bei Nichteinhaltung droht sogar ein empfindliches Bußgeld.

Der Lockdown in Deutschland dauert noch länger an und damit stellen sich auch neuartige und verbindliche Anforderungen an Unternehmen aller Branchen und Größe: Am 19. Januar wurden verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen, die zunächst bis 15. März 2021 gelten sollen und die angeblich von den zuständigen Behörden auch stichprobenartig kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung droht sogar ein empfindliches Bußgeld. Wir nehmen aber an, dass diese neuen Schutzregeln für Arbeitnehmende so oder in abgewandelter Form sogar noch deutlich länger aktuell sein werden. Denn was die Politik fordert, ist für arbeitgebende Firmen die eine Sache, ein ebenso wichtiger Aspekt ist aber, was die Mitarbeitenden als Arbeitsschutzmaßnahmen erwarten und womit sie sich wohl genug fühlen, um dauerhaft produktiv arbeiten zu können.

Derzeit gelten für Unternehmen verbindlich die folgenden Maßnahmen:

  • Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, im Home-Office zu arbeiten. Das gilt natürlich nur für Tätigkeiten, wo dies auch umsetzbar ist, zum Beispiel für Büroarbeiten jeglicher Art.
  • Den Arbeitnehmenden wird dringend empfohlen, von diesem Home-Office-Angebot Gebrauch zu machen. Das kann auch bedeuten, dass in der Wohnung ein eigener Arbeitsplatz eingerichtet werden muss und dafür auch Mobiliar angeschafft wird, das die Beschäftigten selbst bezahlen müssen.
  • In den Arbeitsräumen der Firmen darf pro zehn Quadratmeter Raumfläche nur eine Person arbeiten, sofern der Raum von mehreren Menschen belegt wird. Das heißt, ist ein Zimmer kleiner als zwanzig Quadratmeter, darf sich entweder nur eine Person darin aufhalten oder es braucht Trennwände, konsequentes Lüften und das Tragen von medizinischen Masken.
  • Wenn in einem Betrieb mehr als zehn Personen beschäftigt sind, sollen beständige Arbeitsgruppen gebildet werden, damit sich die Kontakte untereinander reduzieren.
  • Firmen müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenlos medizinische Masken zur Verfügung stellen, idealerweise FFP2-Masken.
  • Für alle Mitarbeitenden gilt innerhalb der Firmenräume eine Maskenpflicht, sobald sie untereinander den Mindestabstand von 1,5 Metern unterschreiten. Da es in der Kaffeeküche und auf dem Weg zur Toilette durchaus ungeplant vorkommen kann, dass man zum Beispiel in engen Fluren auf Kolleginnen und Kollegen trifft, empfiehlt sich das Tragen der Maske, sobald man seinen Arbeitsplatz verlässt.

Das können Verantwortliche tun:

Damit Unternehmen auch unter diesen neuen Bedingungen so reibungslos wie möglich weiterlaufen können, sollten Verantwortliche folgende Aspekte beherzigen:

  • Erstellen Sie eine Liste aller Arbeitsplätze und Tätigkeiten, die sich auch im Home-Office erledigen lassen. Überprüfen Sie sorgfältig, falls vielleicht vorschnell von den Beteiligten angegeben wird, dass Home-Office keine Option sei. Eventuell kann die Expertise von IT-Fachleuten hier neue Perspektiven aufzeigen.
  • Vermutlich gibt es in Ihrer Firma Tätigkeiten, die bei noch so gutem Willen im Home-Office einfach nicht funktionieren. Halten Sie diese Tätigkeiten für den Fall einer Überprüfung schriftlich fest und begründen Sie ebenfalls Schwarz auf Weiß, wieso hierbei das Home-Office nicht in Frage kommt.Messen Sie Ihre Räumlichkeiten aus. Vermutlich gibt es einige Bereiche, in denen es nicht möglich ist, den Platz von zehn Quadratmetern pro Person zu gewährleisten. Hier müssen Trennwände aufgestellt werden. Verfassen Sie für die Mitarbeitenden in diesen Räumen schriftliche Regeln, was das Tragen der Schutzmasken und das regelmäßige Lüften betrifft.
  • Die jeweiligen Führungskräfte der einzelnen Teams sollen Arbeitspläne erstellen, die das Personal in Kleinstgruppen bündelt, sodass diese sich untereinander im Unternehmen nicht persönlich begegnen. In jedem Fall sind sämtliche persönlichen Kontakte im Arbeitsumfeld auf das absolute Minimum zu begrenzen.
  • Schaffen Sie einen angemessenen Vorrat an FFP2-Masken an und stellen Sie diese den Mitarbeitenden zur Verfügung.

Am Ende gilt: Wenn all diese neuen Regeln und darauffolgenden betrieblichen Veränderungen funktionieren sollen, ist eine gute Kommunikation und sind eindeutige Mitarbeiterunterweisungen das A und O. Nutzen Sie dafür die bestehenden Kommunikationswege, die sich während der Corona-Pandemie in Ihrem Unternehmen bereits etabliert haben. Dabei kann auch unser Portal SoloProtect Insights unterstützen, das den Nutzerinnen und Nutzern mehr Kontrolle und Effizienz bei den betrieblichen Abläufen verschaffen kann.

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