Alleinarbeiter regelmäßig unterweisen
In jedem Unternehmen und Betrieb lauert eine Vielzahl von Gefahren für die Mitarbeiter – und besonders für Alleinarbeiter.
Daher müssen alle Mitarbeiter in Form von Sicherheitsunterweisungen regelmäßig über mögliche Gefahren informiert und natürlich auch darin geschult werden, wie man Risiken vermeidet, welche Maßnahmen man im Notfall durchführen muss und welche Dinge zu beachten sind.
Viele Unternehmen unterweisen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz lediglich einmal im Jahr. Das kann unter Umständen ausreichend sein, besser ist es jedoch, Ihr Personal hört sich die aktuell in Ihrer Firma geltenden Informationen und Vorgaben rund um die Arbeitssicherheit lieber einmal zu oft als zu wenig an!
Zeitnahe Sicherheitsunterweisung für neue Mitarbeiter
Natürlich muss der Firmeneintritt neuer Kolleginnen und Kollegen bei der Terminfestlegung von Arbeitsschutzunterweisungen berücksichtigt werden. Außerdem kann es vorkommen, dass sich projektweise – also nur für einen begrenzten Zeitraum – Freelancer oder externe Berater in Ihren Unternehmensräumen aufhalten. Auch diese Personen sollten darüber Bescheid wissen, was sie in einem Notfall zu tun haben. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Schulung jenerer Mitarbeiter, die sich nicht ständig in Ihren Unternehmensräumen aufhalten, wie zum Beispiel Vertriebs- und Außendienstmitarbeiter. Hier muss ein besonderes Augenmerk auf die Alleinarbeiter gelegt werden, die ganz allein ohne Kolleginnen oder Kollegen unterwegs sind, denn diese sind in einem Notfall völlig auf sich selbst gestellt.
Veränderte Arbeitsabläufe bedeuten veränderte Gefahren
Ebenso wichtige Anlässe für die Durchführung von aktualisierten Sicherheitsunterweisungen sind zum Beispiel der Einsatz neuer Maschinen oder Arbeitsgeräte, neue Erkenntnisse über mögliche Gefahren, saisonal wiederkehrende potenzielle Gefahren, aktuell bereits passierte Unfälle oder Beinahe-Unfälle, neue Arbeitstätigkeiten oder geänderte Arbeitsabläufe. Ganz wichtig ist eine umfassende Mitarbeiterunterweisung, wenn sich Kolleginnen oder Kollegen sicherheitswidrig verhalten haben: Wenn sie zum Beispiel bekannte Sicherheitsvorkehrungen missachtet oder vorhandenes Sicherheitsequipment nicht genutzt haben. Aller Wahrscheinlichkeit nach hatten sie dafür einen guten Grund – vielleicht zu großer Zeitdruck. Dann müssen die verantwortlichen Personen in Ihrem Unternehmen die Arbeitsabläufe so gestalten, dass eine derartige Zeitnot gar nicht erst entsteht.
Sicherheitsthemen für Kleingruppen aufbereiten
Damit sich nicht die komplette Belegschaft jedes Mal sämtliche Informationen und Richtlinien zu allen möglichen Gefahren für jeden einzelnen Mitarbeiter und Arbeitsplatz anhören muss, empfiehlt es sich, die Inhalte für kleinere Mitarbeitergruppen aufzubereiten. So kann auf die individuellen Sicherheitsbedürfnisse einzelner Personen besser eingegangen werden. In kleiner Runde lassen sich viel einfacher kurz andauernde Gesprächskreise zum Thema Arbeitsschutz organisieren. Dadurch können die Unterweisungen auch deutlich häufiger und damit effizienter durchgeführt werden. Außerdem ist es für die meisten Personen in einer weniger offiziellen Atmosphäre leichter, über Situationen zu sprechen, in denen sie sich bei der Arbeit unwohl und möglicherweise gefährdet fühlen.
Schwerpunktthemen für Ihre Sicherheitsunterweisungen können sein:
- Definition der potenziell gefährlichen Tätigkeiten im Unternehmen/in der Abteilung, z.B. mit Maschinen, Werkzeugen und Messern oder auf Leitern, Gerüsten und Dächern
- Definition sämtlicher Tätigkeiten in Ihrer Firma, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine auf Dauer ungesunde Körperhaltung einnehmen, z.B. Arbeit auf Knien
- Definition sämtlicher Tätigkeiten, bei denen Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dauerhaftem oder starkem Lärm ausgesetzt sind
- Definition sämtlicher Tätigkeiten/Positionen, bei denen Alleinarbeit verrichtet wird
- Definition sämtlicher Tätigkeiten/Positionen, bei denen Schicht- oder Nachtarbeit verrichtet wird
- Definition sämtlicher Arbeitsplätze und Tätigkeiten, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter emotionalem Stress ausgesetzt sind, zum Beispiel mit unberechenbaren Kunden oder Klienten
- Einsatz von Schutzausrüstung (z.B. Schutzhelme oder -brillen)
- Einsatz und Lagerung von gefährlichen Stoffen und Materialien, z.B. Chemikalien
- Maßnahmen im Notfall, z.B. Feuer
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Flucht- und Rettungswege
- Überprüfung der Firmenfahrzeuge und Sicherung von Ladung
- Arbeiten bei großer Hitze oder Kälte
- etc.