Wie geschützt sind Ihre Fremdarbeitskräfte?
Unternehmen tragen in ihren Räumlichkeiten und auf dem Firmengelände auch Arbeitsschutz-Verantwortung für Angestellte beauftragter Fremdfirmen, wie beispielsweise die Putzkolonne sowie das Kantinen- und Sicherheitspersonal.
Beschäftigte von Fremdfirmen unterliegen auch der Verantwortung von Auftraggebern
Durch das Corona-Virus wurden in den meisten Unternehmen Arbeitsabläufe und Mitarbeiterstrukturen gehörig durcheinandergewirbelt. Wo vorher zum Beispiel feste Teams gearbeitet haben, wird jetzt verstärkt auf Alleinarbeit und Homeoffice gesetzt. Viele Geschäfte und Institutionen mit Publikumsverkehr buchen externe Sicherheitskräfte, die das Personal in bedrohlichen Konfliktsituationen mit Kundinnen und Kunden unterstützen und beschützen sollen. Andere Firmen aus den Bereich Industrie- und Fertigung arbeiten ohnehin mit speziellen Werkschutzfirmen zusammen, deren Angestellte beispielsweise nachts Rundgänge auf dem Firmengelände machen – in der Regel passiert dies auch allein, ohne Kollegen. In manchen Unternehmen werden auch die hauseigenen Kantinen und die Gebäudereinigung von Fremdfirmen übernommen.
Dass diese Fremdarbeitskräfte während ihrer Tätigkeiten in Ihrem Firmengebäude oder auf Ihrem Betriebsgelände ausreichend geschützt sind, liegt auch mit in Ihrer Verantwortung als Auftraggeber. Sie sind deshalb verpflichtet, sich hinsichtlich deren Gesundheit und Sicherheit mit den jeweiligen Fremdfirmen abzustimmen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Dazu muss eine koordinierende Person bestimmt werden, die sich regelmäßig mit den Verantwortlichen in beiden Unternehmen austauscht und gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weisungsbefugt handeln kann. Alle Abstimmungen und Befugnisse sollten unbedingt schriftlich formuliert sein. Idealerweise übernimmt die Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen diese Position. Sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen müssen für jede im und für das Unternehmen tätige Person stets zugänglich und auf dem aktuellsten Stand sein. Beachten Sie dabei folgendes:
Neue Arbeitskräfte sofort informieren
Erläutern Sie allen neuen Kolleginnen und Kollegen gleich am ersten Arbeitstag die in Ihrem Unternehmen geltenden Sicherheits-, Schutz- und Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit, damit Sie mögliche Fragen oder Missverständnisse zufriedenstellend klären können.
Unterweisungen ausnahmslos durchführen
Fremdbeschäftigte, die in der Vergangenheit bereits in Ihrer Firma tätig waren und jetzt wieder eingesetzt werden, müssen dennoch eine aktuelle Unterweisung erhalten. Denn die jeweils geltenden Corona-Verhaltensregeln sind schließlich sehr dynamisch und können zwischenzeitlich schon wieder geändert worden sein.
Infektionsrisiko hat Priorität
Richten Sie ein besonderes Augenmerk auf ein mögliches Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus. Externe Arbeitskräfte müssen unverzüglich über besondere Gefährdungen in Ihrem Unternehmen informiert werden, dazu zählt auch – wie derzeit überall – das Infektionsrisiko durch Corona.
Informationskette festlegen
Falls sich eine in Ihrer Firma beschäftige Arbeitskraft tatsächlich oder auch nur möglicherweise mit dem Corona-Virus infiziert hat, muss diese Person jederzeit wissen, wie sie sich zu verhalten hat und wen sie darüber unverzüglich informieren muss.
Infektionsrisiken definieren
Überprüfen Sie alle Arbeitssituationen und Abläufe in Ihrer Firma auf mögliche Infektionsgefahren, zum Beispiel wenn mehrere Personen auf begrenztem Raum tätig sind oder über längere Zeiträume eng als Team miteinander arbeiten.
Abläufe verändern
Gestalten Sie sämtliche Arbeitsprozesse in Ihrer Firma nach Möglichkeit so, dass risikobehaftete Begegnungen zwischen einzelnen Personen vermieden werden. Unterteilen Sie die Belegschaft idealerweise in feste Gruppen und separieren Sie die Angestellten beauftragter Fremdfirmen bestmöglich von Ihrem eigenen Personal.
Alleinarbeitende schützen
Gewährleisten Sie in Ihrem Firmenräumen auch zuverlässigen Arbeitsschutz für die nun umständehalber Alleinarbeitenden der von Ihnen beauftragten Fremdfirmen. Bedenken Sie selbstverständlich auch Ihre eigenen Angestellten, die sich derzeit ganz allein im Homeoffice oder auf Außenterminen befinden.
Notfallszenarien neu planen
Überprüfen Sie Ihren Maßnahmenkatalog für Notfälle: Sind beispielsweise die Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden im Falle eines Brandes gleichzeitig auch Corona-konform? Informieren Sie sich bei den Unfallversicherungen bezüglich aktuell geltender Handlungsempfehlungen.