Warum brauchen Alleinarbeitende besonderen Schutz?

Alleinarbeitende sind bei ihren Tätigkeiten mehr Risiken ausgesetzt und haben andere Anforderungen an den Arbeitsschutz als Angestellte, die im Team arbeiten.

Was genau ist ein Alleinarbeiter?
Ein Alleinarbeiter ist „ein Arbeiter, der isoliert Tätigkeiten ausführt (das heißt, außerhalb der direkten Hörweite und/oder dem Sichtfeld von Kollegen oder Führungskräften)“. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass er auch allein ist! Viele Alleinarbeiter arbeiten mit anderen Menschen, wie zum Beispiel Arbeitnehmer mit einer öffentlichen Aufgabe oder jemand, der Hausbesuche macht. Es gibt Alleinarbeiter, die immer allein arbeiten und es gibt Arbeitnehmer, die nur einige Aufgaben als Alleinarbeiter ausführen.

Selbstverständlich wünscht sich jeder Berufstätige, dass es den Kolleginnen und Kollegen gut geht und sie in Sicherheit sind. Für uns selbst gehen wir natürlich auch wie selbstverständlich davon aus, dass wir am Ende unseres Arbeitstages sicher und unversehrt nach Hause gehen können. Doch leider ist das nicht immer der Fall! Datenerhebungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass sich in Deutschland jede sechste Person bei der Arbeit in irgendeiner Form belästigt fühlt¹. Dabei kann es sich beispielsweise um verbale Beleidigungen, Drohungen oder unerwünschte sexuelle Annäherungen handeln.

Diese Belastungen machen die Mitarbeitenden auf die Dauer krank, was sich statistisch ebenfalls widerspiegelt: In Deutschland ist die Zahl der Arbeitsausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen in den letzten 20 Jahren um etwa 137 Prozent gestiegen². Diese Zahlen belegen nicht nur den Grad der Überlastung der Arbeitnehmer, sie sie weisen auch auf den wirtschaftlichen Nachteil hin, denn für Unternehmen bedeutet ein Arbeitsausfall von Mitarbeitenden auch enorme Kosten.

Alleinarbeitende Personen gibt es in jedem Wirtschaftssektor – dabei kann es sich sowohl um eine Vollzeit-Alleinarbeit als auch nur um eine zeitlich begrenzte Tätigkeit handeln. Vielleicht ist der Begriff "Alleinarbeit" in Ihrer Branche nicht etabliert, aber die persönliche Sicherheit ist schließlich für alle ein Thema, unabhängig davon, ob eine Person in Sichtweite von anderen Kollegen arbeitet oder nicht. Das vergangene Jahrzehnt hat viele Unternehmen dazu gezwungen, die Sicherheit von Homeoffice-Mitarbeitern neu zu bewerten, das wurde durch die Covid-19-Pandemie besonders deutlich. Alle Angestellten haben schließlich das Recht auf eine entsprechende Fürsorge seitens ihres Arbeitgebers, und dazu gehört auch, sämtliche Sicherheitsrisiken zu bewerten und das Wohlbefinden der Angestellten zu berücksichtigen. Dies regelt der Alleinarbeiterschutz. Dies betrifft die Mitarbeitenden im Büro genauso wie jene, die von unterwegs oder von zu Hause arbeiten, und auch Auftragnehmer und Freie Mitarbeitende, die an einem von Ihnen geleiteten Projekt arbeiten.

Wo treffen Sie unter anderem Alleinarbeiter?
Einen Alleinarbeiter können Sie in verschiedenen Branchen und Arbeitsbereichen treffen, zum Beispiel:

• Häusliche Pflege
• Soziale Arbeit
• Healthcare und Kosmetik
• Jugendpflege
• Regierung
• Bildung und Forschung
• Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
• Kommunikation und Medien
• Bauwirtschaft
• Immobilienmarkt und -verwaltung
• Transport
• Logistik
• Öffentliche Verkehrsmittel
• Tankstellen
• Einzelhandel
• Kultur
• Freizeit
• Hotellerie und Gastronomie
• Sicherheitsunternehmen
• Inspektion
• Überwachung
• Gerichtsvollzieher
• Außendienst
• Beratung
• Facility-Dienstleistungen
• Landwirtschaft und Gartenbau
• Laboratorien
• Energie
• Industrie

Durch professionelle und vor allem kontinuierlich durchgeführte Arbeitsschutzmaßnahmen lassen sich sowohl Unfälle als auch tätliche Übergriffe reduzieren. Nötige Vorkehrungen für die Sicherheit Ihres Personals zu treffen, ist eine kluge Investition, die sie dabei unterstützen kann, die Belegschaft zu beruhigen, die besten Mitarbeitenden zu halten, Transparenz zu schaffen, die Produktivität zu steigern und Ihr Unternehmen als Arbeitgeber finanziell zu schützen.

Quellenangaben:
1: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-7/belaestigung-arbeitsplatzl.html


2: https://www.dak.de/dak/bundesthemen/dak-psychoreport-2020-2335930.html#/

 

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